AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der
Alois Beck GmbH, In den Lachen 6, 74235 Erlenbach
Stand: August 2012

  1. Geltungsbereich

 Die Alois Beck GmbH liefert zu den nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Mündliche und fernmündliche Zusagen von unseren Handelsvertretern oder Reisenden sind vorbehaltlich bis zur schriftlichen Genehmigung oder konkludentem Verhalten. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn die Alois Beck GmbH sich ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt. Die Alois Beck GmbH weist bei jedem Angebot, Auftragsbestätigung, Lieferung und Rechnung auf die AGBs hin, deren neuster Stand immer aktuell auf der website der Alois Beck GmbH abrufbar ist.

  1. Versand und Gefahrübergang

 Aufträge, die für einen Liefertermin den Auftragswert von EUR 200 nicht erreichen sowie private Label Geschäfte werden unfrei/ab Werk ausgeführt. Andere Aufträge erfolgen frei Zentrale. Mehrkosten für besondere Wünsche des Käufers (z.B. Versand per Eilboten, Express, Filialbelieferung) sind von diesem zu tragen. Der Geltungsbereich hierfür ist die Bundesrepublik Deutschland.

Lieferungen außerhalb dieses Gebietes erfolgen unfrei und auf Gefahr des Käufers. 

  1. Auftragsabwicklung

 3.1 Unsere Schuhe sowie deren Komponenten werden größtenteils in Handarbeit hergestellt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann es zu Unregelmäßigkeiten kommen. Geringe Abweichungen in Farbe, Form, Stärke, Gewicht bleiben deshalb vorbehalten.

3.2 Lieferfristen verlängern sich stillschweigend um die Zeit der Behinderung, soweit die Behinderung durch einen durch den Käufer zu vertretenden Umstand, durch Streik- oder eine von der Berufsvertretung der Arbeitgeber angeordnete Aussperrung in unserem Betrieb  oder in einem unmittelbar für uns arbeitenden Betrieb oder durch höhere Gewalt oder andere für uns unabwendbare Umstände verursacht ist. Dies betrifft insbesondere Lieferterminverschiebungen durch Produktionsstörungen jeglicher Art sowie transport-oder länderspezifische Komplikationen.

3.3 Im Fall eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges, ist eine Nachfrist von wenigstens 4 Wochen zu setzen. Bei ergebnislosem Ablauf der Frist können sowohl der Käufer als auch die Alois Beck GmbH vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz- oder Minderungsansprüche aus Verzug gegen die Alois Beck GmbH sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf einer nachweislich grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung durch die Alois Beck GmbH.

3.4 Für die Lieferungen gelten die in der Schuhbranche gesetzlich festgelegten Gefahrenstoffparameter der EU. Bei Nichterfüllung können auch nur diese im Rahmen der Produkthaftung herangezogen werden. Eine Gewähr von freiwilligen Gefahrenstoffparametern ist ausgeschlossen. Die Lieferungen berücksichtigen keine auftragsbezogene  Lab-Tests (gesetzliche oder freiwillig festgelegte Parameter). Diese können nach Aufforderung auf Rechnung des Käufers angefordert werden.

3.5 Im vereinbarten Preis sind jegliche zusätzlichen Entgelte, wie Mengen-, Reklamationsrabatt sowie Boni, zusätzliche Skonti oder Delkredereprovisionen sowie die Entsorgungspauschale für Transportverpackungen bereits enthalten und können nicht in Anrechnung gebracht werden. Einzelreklamationen sind somit durch den Reklamationsrabatt abgedeckt, eine Verrechnung in Form einer Gutschrift und/oder Portoersatz bei Rücksendung findet nicht zusätzlich statt. Bei einer Reklamationsquote höher als 10% des Auftragsvolumens gilt die Lieferung als nicht ordnungsgemäß. Es erfolgt eine separate Sichtung mit individueller Absprache. 
Entsprechende Reklamationen werden auf Vertrauensbasis abgehandelt. Rücksendungen werden nur in Einzelfällen verlangt. Deshalb übernimmt die Alois Beck GmbH keine entsprechenden Portokosten.
Bis zum Erhalt der Gutschrift ist die Reklamation vom Kunden aufzubewahren, da diese gegebenenfalls von der Alois Beck GmbH angefordert werden kann. Die Portokosten übernimmt in diesem Falle die Alois Beck GmbH.
Bei Sonderanfertigungen im Private Labeling - und/oder FOB-Geschäften steht es dem Kunden frei, die Produktion bzw. die fertige Ware vor Versand einer 100% Kontrolle zu unterziehen. Mängel sind zu diesem Zeitpunkt zu reklamieren. Unterlässt der Kunde diese Kontrollen können nachträglich keine weiteren Reklamationsansprüche geltend gemacht werden.

 3.6 Die Kosten für Mustererstellung bei Private Labeling - und/oder FOB-Geschäften (Prototype-, pre-production-, salesmen-, merchandising samples, Werkzeuge, Matrizen, Komponenten, …) werden unabhängig einer Auftragsvergabe vollumfänglich in Rechnung gestellt. Die entstandenen Kurierkosten werden unter Zugrundenahme entsprechender Tariftabellen verrechnet.

 3.7 Im Falle einer Auftragsstornierung ohne Verschulden der Alois Beck GmbH behalten wir uns vor, die bisher entstandenen Kosten zu berechnen.  Im Private Labeling - und/oder FOB-Geschäften betrifft dies insbesondere auch Entwicklungskosten, die bei Auftragsausführung im Preis enthalten sind.

 3.8 Bei Sonderanfertigungen Private Labeling - und/oder FOB-Geschäften geht die Alois Beck GmbH stillschweigend davon aus, dass der Käufer Rechteinhaber bzw. Rechtenehmer des zur Verfügung gestellten Artworks bzw. Marke ist und dieses frei von widersprechenden Rechten Dritter ist. Bei Zuwiderhandlungen übernimmt der Käufer Schadensersatz  in vollem Umfang.

 3.9 Die Alois Beck GmbH behält sich bei Private Label Geschäften das Recht vor, einen kleinen Teil der Ware im Fabrikverkauf zu Testzwecken zu veräußern. Dies gilt auch für Überproduktionen. Eine Veräußerung von Mustern sowie B-Ware ist ebenso vorbehalten.  

  1. Zahlungsabwicklung, Eigentumsvorbehalt

 4.1 Die von der Alois Beck GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen einschließlich Zinsen und Kosten unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentumsrecht als Sicherung für unsere Saldoforderung.
Bei Private Labeling - und/oder FOB-Geschäften behält sich die Alois Beck GmbH nach einmaliger Mahnung mit Fristsetzung vor, die Ware an Dritte zur Schadensbegrenzung zu veräußern. Für diesen Fall erteilt uns der Kunde Recht an Artwork bzw. Marke, welches automatisch an uns übergeht. Der aus dem Verkauf an Dritte entstehende mögliche Verlust sowie 50% des ursprünglich bestätigten Auftragswertes sind als Schadensersatz sofort fällig.  

4.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung an Dritte zu übereignen. Pfändungen sind uns unverzüglich anzuzeigen.

4.3 Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiter zu veräußern. Er ist verpflichtet, sich seinerseits das Eigentum an der Ware gegenüber seinem Abnehmer vorzubehalten. Die dem Mitglied aus der Weiterveräußerung entstehenden Ansprüche gegen seinen Abnehmer, insbesondere die Ansprüche auf Zahlung und Herausgebe, tritt der Käufer schon heute im Voraus an uns ab. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt, die Forderung gegen seinen Abnehmer einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung ist für uns jederzeit frei widerruflich. Wird die Ware gegen bar veräußert oder durch Scheck oder Wechsel bezahlt, besteht Einigkeit darüber, dass das Eigentum an den an das Mitglied übergebenen Zahlungsmitteln direkt an uns übergeht. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Käufer die Zahlung für uns verwahrt und nach unserer Weisung einem Geldinstitut überlässt. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt, die Zahlungsmittel im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges bei seiner Geschäftsbank einzureichen.

4.4 Übersteigt der Wert der nach diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gegebene Sicherheiten die Forderungen der Alois Beck GmbH gegenüber dem Käufer um mehr als 25%, ist die Alois Beck GmbH auf Verlangen des Käufers verpflichtet, diesen Wert übersteigende Sicherheiten freizugeben.

4.5 Nach Überschreiten des Nettozahlungsziels um 5 Tage erhält der Käufer eine einmalige Mahnung.  Beck behält sich einen Säumniszuschlag bzw. Gebührenpauschale von 50,00 EUR/Mahnstufe bzw. 3% der Forderung sowie eine Verzinsung unter Zugrundenahme eines Zinssatzes in Höhe des durchschnittlichen Zinssatzes für Kontokorrentkredite. Sollte die Zahlung nach erster Mahnung nicht innerhalb der Nachfrist wird die Forderung ohne weitere Schreiben an den Käufer an ein Inkassobüro zum Einzug weitergeleitet. Die dabei entstehenden Kosten werden vollumfänglich verrechnet. Die vorbehaltlich gewährten erweiterten Zahlungsziele weiterer Forderungen werden auf unser Standardzahlungsziel 10 Tage netto gesetzt.   

  1. Haftung

 Soweit die Alois Beck GmbH nach gesetzlichen Bestimmungen Schadenersatz zu leisten hat, beschränkt sich deren Haftung auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche aufgrund einfacher Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. 

  1. Zahlungsbedingungen 

6.1 Unsere Rechnungen werden auf den Tag der Absendung bzw. der Übernahme der Ware ausgestellt.

6.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 60 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge zu bezahlen.

6.3 Zahlt der Käufer innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, kann er 3% Skonto, bei Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum 2% Skonto abziehen. Zahltag ist der Tag, an dem die Zahlung (ggf. Scheck) bei uns eingegangen ist. 

6.4 Private Labeling - und/oder FOB-Geschäften erfolgt nur gegen 100% Akkreditiv zu den vereinbarten Nettosonderpreisen.

6.5 Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Hereinnahme eines Wechsels bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Zinsen und Spesen gehen zu Lasten des Käufers.

6.6 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.  

  1. Sonstiges 

7.1 Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

7.2 Als Gerichtsstand wird Heilbronn vereinbart, wenn der Käufer Kaufmann ist oder zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden zugehört, oder er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.